Schlittenhundeerlebnisse im Taunus – Joachim Mühl, Im Erlengrund 6, 35510 Butzbach 

  1. Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigene Verantwortung. Eine Haftung wird nur für Schäden übernommen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Für mitgebrachte Gegenstände wird keine Haftung übernommen. 
  2. Die Teilnehmer werden zu Beginn der Veranstaltung in den Umgang mit den Hunden intensiv eingewiesen. Es wird ihnen ausführlich erklärt, wie sie sich den Hunden gegenüber verhalten sollen und was sie nicht dürfen. Die Schlittenhunde hegen keinerlei Aggressionen gegen Menschen, trotzdem haben sich die Teilnehmer entsprechend diesen Erläuterungen zu verhalten; Hinweisen und Aufforderungen des Veranstalters ist unbedingt Folge zu leisten. 
  3. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kleidung der Teilnehmer schmutzig werden kann. Der Veranstalter empfiehlt daher, alte, strapazierfähige und gegebenenfalls warme Kleidung, vor allem festes Schuhwerk zu tragen. 
  4. Die Teilnehmer erklären ausdrücklich, dass keine Hundeallergie besteht. 
  5. Der Veranstalter behält sich vor, die Veranstaltung aus wichtigem Grund – z.B. Witterungsbedingungen, Glatteis, Schneebruch, Krankheit oder sonstige wichtige Gründe – abzusagen. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, einen Ausweichtermin zu vereinbaren. Können sich die Parteien nicht innerhalb von vier Wochen nach dem abgesagten Termin auf einen Ausweichtermin einigen, entfällt die Veranstaltung ersatzlos; bereits geleistete Zahlungen werden rückerstattet. Eine Schadensersatzpflicht besteht nicht. 
  6. Sagt der Teilnehmer eine Veranstaltung bis spätestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn ab, bemühen sich beide Parteien, einen Ersatztermin zu vereinbaren. Können sich die Parteien nicht innerhalb von vier Wochen auf einen Ersatztermin einigen, entfällt die Veranstaltung. In diesem Falle verbleibt die Anzahlung in Höhe von EUR 50,- beim Veranstalter. 
  7. Sagt der Teilnehmer eine Veranstaltung mit einer Frist von weniger als einer Woche ab, so sind bei einer Absage spätestens 5 Tage vor der Veranstaltung 50% des vereinbarten Entgelts, bei einer Absage spätestens 3 Tage vor der Veranstaltung 80% des vereinbarten Entgelts und bei einer späteren Absage das volle vereinbarte Entgelt zu entrichten. 
  8. Der Veranstalter behält sich vor, während der Veranstaltung Fotos und Filmaufnahmen zu Werbe- und Informationszwecken zu machen. Besucher, die dies nicht wünschen, zeigen bitt ihren Widerspruch an. 
  9. Jeder Teilnehmer / jede Teilnehmerin muss seine Zustimmung zu diesen Vertragsbedingungen durch Unterschrift auf der nachfolgenden Einverständniserklärung erteilen. Bei minderjährigen Teilnehmern muss ein Erziehungsberechtigter oder eine von diesem bevollmächtigte volljährige Person unterschreiben. 
  10. Sollte eine Bestimmung der AGB unwirksam oder undurchführbar sein, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages und der übrigen Geschäftsbedingungen nicht. In diesem Fall gilt eine Regelung, die dem angestrebten Zweck am nächsten kommt.

Laden Sie sich die Einverständniserklärung als PDF Datei.